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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 781367 | ||
Datum | 20.01.2014 20:16 MSG-Nr: [ 781367 ] | 12458 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus S. das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ? Woher soll der Richter (oder sonst eine Stelle) wissen, dass jemand bei einer FF Dienst tut (egal ob als Ehrenbeamter oder als einfacher Löschknecht?). Wenn man das mit in die Beurteilung der "Dienstfähigkeit" einschließen will, dann muss man einen regelmäßigen Abgleich mit dem Bundeszentralregister etablieren (d.h. jährlich Anfrage des Führungszeugnisses zur Vorlage bei Behörden), den die Gemeinde für durchführt. Wenn ich überlege. 60 Tagessätze, und die waffenrechtliche Zuverlässigkeit ist weg. Und zwar egal, ob wegen eines Einfuhrumsatzsteuer-/ Zolldeliktes wie bei Hr. Rumenigge oder einer fahrlässigen Körperverletzung im Straßenverkehr. Muss also weder ein waffen-, noch eine Gewaltdelikt sein. Und bei einer Alkoholfahrt sowieso (auch wenn folgenlos). In sofern schon spannend, welche Konstellationen es da gibt und die Frage, ob man bei Feuerwehrs nicht doch regelmäßig etwas genauer hinschauen sollte. Mal Hand aufs Herz. Wer fordert bei Neueintritten (auch aus der JF) einen Auszug aus dem Bundeszentralregister an? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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