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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden | 45 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 781178 | ||
Datum | 17.01.2014 21:22 MSG-Nr: [ 781178 ] | 13171 x gelesen | ||
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Geschrieben von Klaus S. ist man nicht sozusagen Ehrenbeamter bei der FF ? das rechtskräftige Verurteilungen auch an die Verwaltung weitergeleitet werden, so wie im Berufsbeamtentum ?Nur die Führungskräfte sind Ehrenbeamte. Wie es in NRW ist weiß ich nicht, neben dem Brandschutzrecht ist ja mittlerweile auch das Beamtenrecht zur lustigen Ländersache verkommen. In RLP wären Jugendfeuerwehrwarte z.B. keine Ehrenbeamte. Als "Betreuer" muss man nichtmal offiziell ernannt sein, das ist quasi nur eine Bezeichnung für die, die dem Jugendwart regelmäßig helfen. Ehrenbeamte sind zwar verpflichtet, rechtskräftige Verurteilungen mitzuteilen, ob auch eine Mitteilung vom Gericht wie bei Berufsbeamten kommt weiß ich nicht. "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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