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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden   45 Beiträge
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP781174
Datum17.01.2014 20:29      MSG-Nr: [ 781174 ]13654 x gelesen
Infos:
  • 17.01.14 Ausführlicherer Bericht auf RP Online
  • 17.01.14 DJF: Selbstverpflichtung gegen sexualisierte Gewalt
  • 16.01.14 Meerbusch: Feuerwehrmann (Betreuer in der Jugendfeuerwehr) wollte Kind zum Sex überreden

  • Geschrieben von Anton K.Es läuft ja niemand hausieren mit der Mitteilung, dass er jetzt rechtskräftig verurteilt worden ist.Einmal das, zum anderen, und damit will ich keinen pauschalen Täterschutz bzw. Opferschuldspruch betreiben, wundert bzw. erschreckt mich der Satz in dem RP-Online-Artikel "Das Mädchen galt für sein Alter als recht weit entwickelt und auch durchaus sexuell sachkundig", so der Richter,...".
    Wenn ich jetzt nicht nur wegen der Straftat, sondern auch wegen dem Image der Feuerwehr argumentiere, wie es Daniel S. hier getan hat, mache ich mir da ein paar Gedanken. Den 21jährigen werfe ich raus, der mit einer 12jährigen was haben wollte. Den 12-, 15-, 17,5-jährigen JFler, der mit der gleichen Partnerin vielleicht...
    Oder den 40jährigen, der mit einer 20 Jahre jüngeren...
    Rechtlich alles ganz andere Hausnummern, das ist klar, aber vom "Image" her? Gerade letzteres kann "auf dem Land" für ein (generationsübergreifendes!) Gelaber sorgen. Genauso, wie "recht weit entwickelte und auch durchaus sexuell sachkundige" 12jährige.
    Da könnte man auch die Frage stellen, will man solche Leute in der FW haben? Alles böse Fragen, ich weiß. Aber aus der Feuerwehr XY wird durch den aktiven Dienst eines so verurteilten noch lange kein Kinderschänderclub. Ob die Tat das Vertrauensverhältnis zu diesem Mitglied so beeinflusst, dass der Einsatz unmöglich wird, müssen die entscheiden, die ihm auch vertrauen müssen.

    "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war.
    Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat."
    (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)

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