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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.)22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg781005
Datum15.01.2014 13:48      MSG-Nr: [ 781005 ]4541 x gelesen

Geschrieben von Christian B.Welche Verpflichtungen sollen sich ergeben? Da wird ein Guthabenkonto oder Sparbuch geführt und gut ist es. Ein Negativsaldo ist nicht möglich.

"Die Feuerwehr" in Form des durch konkludente Willenserklärung gegründeten nichtrechtsfähigen Vereins oder der GbR richtet ein Fest aus. Sie mietet ein Zelt, bucht eine Band, kauft Lebensmittel die es nicht auf Kommission gibt ein,... Und dann kommen nicht genug Gäste, es regnet in Strömen oder es stürmt,... Und man hat ganz schnell einen guten fünfstelligen oder gar sechsstelligen Betrag versenkt. Das Guthabenkonto ist dann schnell auf Null und dann... ja dann kommt die Band, der Zeltverleiher,... und die wollen Kohle. Die Gemeinde sagt "nicht mein Ding, wir waren nicht Vertragspartner". Dann prüft jemand wer denn Vertragspartner war, stellt fest, dass es nicht die nichtrechtsfähige kommunale Einrichtung Feuerwehr war, sondern... ja. Eben entweder der der unterschrieben hat oder die Gesamtheit derer die das aus-/ angerichtet haben.

Ach ja. o.g. Fall ist vor nicht sooo langer Zeit in Ba-Wü aufgetreten. Da hat "glücklicherweise" die Gemeinde dafür gehaftet, da es eben Sondervermögen zur Kameradschaftspflege nach FwG Ba-Wü war und damit Nebenkasse der Gemeinde. Auch da hat sich nie ein Bürgermeister oder Kämmerer für diese Kassen interessiert, weil sie gar nicht wußten , dass sie dafür haften. Und das obwohl der Kassier jedes Jahr an der HV berichtet hat und entlastet wurde. Und da ging es um nicht wenig Geld. Und kurz danach gab es eine Info vom Gemeindetag an alle BM, dass sie da doch bitte auf "ihre" Kasse so achten sollen, wie es im FwG (und der GO) vorgesehen ist.



Geschrieben von Christian B.Bekommt der Kämmerer dann von jedem Kind eine Überweisung?

Formal: Ja. Ausrichter ist die JF/ FF als Einrichtung der Gemeinde. Man kann da ein gesondertes Bankkonto einrichten über das solche Dinge laufen. Aber am Ende ist es "Gemeidnegeld" da eine "Gemeindefeuerwehrveranstaltung" gem. Dienstplan.


Geschrieben von Christian B. Oder findet sich für jede Getränkekiste eine GbR zusammen, die diese erwirbt und auf der anschliessenden Gesellschafterversammlung die Verwendung des erworbenen Gutes umsetzt?

Rein formal: Ja ;-)
Wenn ich gerade mit Bekannten meine Urlaubsreise im Sommer plane und wir gemeinsam ein Ferienhaus mieten, einer die Leihwagen besorgt, der andere die Flüge,... dann ist das rein formal eine GbR.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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