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Feuerwehrmann
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.)22 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780998
Datum15.01.2014 12:16      MSG-Nr: [ 780998 ]4604 x gelesen

Geschrieben von Daniel S.Wir haben im laufenden Jahr einen bestimmten Betrag, für anfallende Kosten bei Ausbildungen oder eben auch zur Kameradschaftspflege und die Jugendfeuerwehr, im städtischen Haushalt zur Verfügung.

Aus dem städtischen Haushalt? Dann wäre der Kassier Mittelverwalter von öffentlichen Geldern der Gemeindekasse. Spannende Konstellation. Da müßte man jetzt die GO beleuchten...


Geschrieben von Daniel S. Bis zur Gründung unseres Fördervereins wurden über dieses Konto auch Spenden abgewickelt. Das diente dann u.A. der Anschaffung unserer WBK.

Es ist durchaus möglich, Geld an die Gemeinde zweckgebunden zu Zwecken des Brandschutzes zu spenden. Diese stellt dann auch die Spendenbescheinigung aus.



Geschrieben von Daniel S.Wie genau dort die Rechtslage ist kann ich nicht wirklich wieder geben da dies nicht gerade ein Thema ist das mich sonderlich interessiert, aber da es schon eine gefühlte Ewigkeit so ist scheint es ja zu funktionieren und rechtlich auch ok zu sein.

Das dachten einige auch schon, bis dann
- der Kassenwart, auf dessen Namen das Konto lief, verstorben ist und die Erben das entweder versteuern mussten oder nicht herausgerückt haben (weil das ja Vermögen vom Onkel war, sah man ja am Namen)
- da mal über die Verhältnisse gewirtschaftet wurde und man nach einem misslungenen Fest im Minus war - und irgend jemand dafür gerade stehen musste (ist letztens in Ba-Wü passiert, wo es gemeindliches Sondervermögen ist, und da musste dann "nur" die Gemeinde für den Murks den die Fw gebaut hat haften die es in der Vergangenheit auch nicht interessiert hat, dass es sich um eine Nebenkasse handelt, für die sie einsteht. Bein anderen Konstellationen haftet da jeder FM dann persönlich gesamtschuldnerisch)
- das Finanzamt sich das mal angeschaut hat
-...


Das Thema ist in den meisten Fällen vollkommen unbekannt "weil es immer schon so war". Und wenn es dann schief geht, dann ist das Gejammere und das Ehrenamtsgeheule groß. Dabei wäre es an der Zeit, diverse Feuerwehrgesetze schlicht zu entrümpeln, irgend welche Vereinsmeierischen Zwecke (wie Kassier, Auflösung per Beschluss, Streichung eines Großteiles der Wahlen,...) raus zu streichen und das auf eine zeitgemäße Spur zu setzen, die auch praktikabel, rechtssicher und zukunftsfähig ist.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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