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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8S., Pasewalk / M-V | 780996 | ||
Datum | 15.01.2014 11:54 MSG-Nr: [ 780996 ] | 4536 x gelesen | ||
Wir haben im laufenden Jahr einen bestimmten Betrag, für anfallende Kosten bei Ausbildungen oder eben auch zur Kameradschaftspflege und die Jugendfeuerwehr, im städtischen Haushalt zur Verfügung. Dieser Betrag wird durch den Kassenwart verwaltet der darüber nach erfolgter Prüfung auch jährlich Rechenschaft abzulegen hat. Bis zur Gründung unseres Fördervereins wurden über dieses Konto auch Spenden abgewickelt. Das diente dann u.A. der Anschaffung unserer WBK. Wie genau dort die Rechtslage ist kann ich nicht wirklich wieder geben da dies nicht gerade ein Thema ist das mich sonderlich interessiert, aber da es schon eine gefühlte Ewigkeit so ist scheint es ja zu funktionieren und rechtlich auch ok zu sein. Es würde mich auch nicht wundern wenn es da evtl. sogar ne gesonderte Regelung hier in MV gibt. MkG Daniel | ||||
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