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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Fördernde Mitglieder für bestimmte Funktion/Aufgabe gewählt (Nds.) | 22 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780993 | ||
Datum | 15.01.2014 11:43 MSG-Nr: [ 780993 ] | 4627 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel S. usätzlich ist unser Kassenwart für die Verwaltung der finanziellen Mittel auf unserem Bankkonto verantwortlich. Dieses wird u.A. zur Ausrichtung von Festivitäten genutzt. Das ist "unser Bankkonto"? Eine Nebenkasse der Gemeinde? Denn "die Feuerwehr" an sich ist eine nichtrechtsfähige Einrichtung der Gemeinde. Und ob eine solche Nebenkasse nach Gemeindeordnung möglich ist... Dann bliebe noch ein Verein den man bewußt gegründet und eingetragen hat oder ein nicht eingetragener Verein oder eine GbR die stillschweigend gegründet wurde. Und das wird dann in Sachen Haftungsfragen des einzelnen (jeder einzelne haftet gesamtschuldnerisch mit seinem Privatvermögen) aber auch bei Erbschaft (wenn der Kassier stirbt und es formal sein Konto war da "die Feuerwehr" wegen fehlender Rechtsfähigkeit kein Konto führen kann), Steuer,... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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