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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 780929 | ||
Datum | 14.01.2014 16:52 MSG-Nr: [ 780929 ] | 11570 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Rainer K. Ich bin in die FF eingetreten, um anderen Menschen in Not freiwillig und unentgeltlich zu helfen. Dazu gehört für mich auch das Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers, die Beseitigung einer Gefahr nach Sturm oder die Türöffnung im Notfall. Ich freue mich, wenn ich dazu beitragen kann, eine Umweltverschmutzung zu vermeiden, oder der Verkehr nach Räumen der Unfallstelle schnell wieder fließt. ... dann bist Du schon beim Eintritt einem Irrtum aufgelegen. Dein Gesetzgeber ist nämlich grundsätzlich folgender Ansicht: Geschrieben von § 29 BrSHG SH (1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist unbeschadet des Absatzes 2 für die Geschädigten unentgeltlich bei Geschrieben von Rainer K. Wenn der Gemeinde durch meinen Einsatz Auslagen entstehen (Lohnfortzahlung, Verbrauchsmaterial o.ä.), soll sie sich diese gern vom Verursacher des Schadens erstatten lassen. Diese Ansicht hätte dann bei den Versicherungen vermutlich zur Konsequenz, dass sie gerne den Einsatz von Arbeitslosen oder Hausfrauen/-männer und Schülern als freiwillige Feuerwehrleute geleistet hätten, weil Ihnen der Lohnersatz für den Handwerksmeister, Ingenieur o.ä. zu teuer ist ("zum Wasser abpumpen braucht man schließlich keine >5 jährige Ausbildung"). Daher gibt es hier eben keine Spitzabrechnung. Gruß Gerhard | ||||
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