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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaBöse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren46 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen780929
Datum14.01.2014 16:52      MSG-Nr: [ 780929 ]11570 x gelesen
Infos:
  • 14.01.14 Beitrag vom hr in der Hessenschau vom 13.1.2014
  • 13.01.14 HR: Streit um Feuerwehr-Rechnungen
  • 12.01.14 Artikel auf Feuerwehrleben: "Ehrenamt - Kompliment oder Ausrede?"
  • 11.01.14 HNA Kommentar: "Schikane statt Respekt"
  • 11.01.14 TVNEWS-HESSEN: Versicherungen treten Ehrenamt mit Füßen
  • 10.01.14 Stellungnahme Havariekommisariat zum Thema "Feuerwehr u Versicherer"

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  • Hallo,

    Geschrieben von Rainer K.Ich bin in die FF eingetreten, um anderen Menschen in Not freiwillig und unentgeltlich zu helfen. Dazu gehört für mich auch das Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers, die Beseitigung einer Gefahr nach Sturm oder die Türöffnung im Notfall. Ich freue mich, wenn ich dazu beitragen kann, eine Umweltverschmutzung zu vermeiden, oder der Verkehr nach Räumen der Unfallstelle schnell wieder fließt.

    ... dann bist Du schon beim Eintritt einem Irrtum aufgelegen. Dein Gesetzgeber ist nämlich grundsätzlich folgender Ansicht:

    Geschrieben von § 29 BrSHG SH(1) Der Einsatz der öffentlichen Feuerwehren ist unbeschadet des Absatzes 2 für die Geschädigten unentgeltlich bei
    1. Bränden,
    2. der Befreiung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen,
    3. der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse verursacht werden.
    (2) Für andere Einsätze und Leistungen der öffentlichen Feuerwehren einschließlich der Feuersicherheitswache kann der Träger der Feuerwehr gebühren oder privatrechtliche Entgelte erheben. Dabei können Pauschalbeträge festgesetzt werden. Das Kommunalabgabengesetz des Landes Schleswig-Holstein gilt entsprechend. (...)


    Geschrieben von Rainer K.Wenn der Gemeinde durch meinen Einsatz Auslagen entstehen (Lohnfortzahlung, Verbrauchsmaterial o.ä.), soll sie sich diese gern vom Verursacher des Schadens erstatten lassen.

    Diese Ansicht hätte dann bei den Versicherungen vermutlich zur Konsequenz, dass sie gerne den Einsatz von Arbeitslosen oder Hausfrauen/-männer und Schülern als freiwillige Feuerwehrleute geleistet hätten, weil Ihnen der Lohnersatz für den Handwerksmeister, Ingenieur o.ä. zu teuer ist ("zum Wasser abpumpen braucht man schließlich keine >5 jährige Ausbildung"). Daher gibt es hier eben keine Spitzabrechnung.

    Gruß
    Gerhard

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