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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren ![]() | 46 Beiträge | ||
Autor | Rain8er 8K., Altenholz / Schleswig-Holstein | 780927 | ||
Datum | 14.01.2014 16:02 MSG-Nr: [ 780927 ] | 12007 x gelesen | ||
Infos: | ![]() | |||
Moin, ich finde es gut, dass die Versicherungen den Gemeinden stärker auf die Finger schauen, weil die Entwicklung bei den Gebührensatzungen meinem Selbstverständnis als freiwilliger FA schon länger widerspricht. Ich bin in die FF eingetreten, um anderen Menschen in Not freiwillig und unentgeltlich zu helfen. Dazu gehört für mich auch das Abpumpen eines vollgelaufenen Kellers, die Beseitigung einer Gefahr nach Sturm oder die Türöffnung im Notfall. Ich freue mich, wenn ich dazu beitragen kann, eine Umweltverschmutzung zu vermeiden, oder der Verkehr nach Räumen der Unfallstelle schnell wieder fließt. Wenn der Gemeinde durch meinen Einsatz Auslagen entstehen (Lohnfortzahlung, Verbrauchsmaterial o.ä.), soll sie sich diese gern vom Verursacher des Schadens erstatten lassen. Ich bin aber nicht damit einverstanden, dass die Gemeinde die Arbeitszeit, die ich kostenlos zur Verfügung stelle, Dritten mit einem Stundensatz berechnet. Im Extremfall bezahlt mein privater Arbeitgeber, der sich die Lohnfortzahlung grundsätzlich nicht erstatten lässt, meine Arbeitszeit, damit diese von der Gemeinde in Rechnung gestellt wird. Das kann doch nicht richtig sein! Natürlich kenne ich die Argumentation, dass die Gemeinde ja für meine Ausbildung und Ausrüstung aufkommt. Diese ist aber ausgelegt für die - unentgeltliche - Hilfe bei Bränden und lebensgefährlichen Notlagen, für die die Feuerwehr gesetzlich rund um die Uhr vorgehalten werden muss. Das gleiche gilt für die Fahrzeuge: Zum Abstreuen einer Ölspur brauche ich kein HLF für 300.000 Euro und für die Beseitigung eines Wespennestes keine Drehleiter für 600.000 Euro. Diese Fahrzeuge werden mit ihrer Ausstattung vorgehalten für die - unentgeltlichen - Pflichtaufgaben und nur nachrangig für gebührenpflichtige Dienstleistungen eingesetzt, weil es dafür keine anderen Fahrzeuge gibt. Deshalb halte ich es für ungerechtfertigt, die kalkulatorischen Kosten für Fahrzeuge, Ausbildung und Ausrüstung einfach auf die Einsatzstunden umzulegen und bei gebührenpflichtigen Einsätzen in Rechnung zu stellen. Fragwürdig ist auch der kalkulierte Abschreibungssatz für über 30 Jahre alte LFs (müsste kaufmännisch eigentlich bei 0 Euro liegen!). Vielleicht ist das auch der Grund, warum sich Versicherungen für Fahrzeugscheine interessieren? Wenn ich die von den Versicherungen ausgelösten Verwaltungsgerichtsurteile der jüngeren Zeit richtig interpretiere, gehen diese wohl auch in die Richtung, dass (kalkulatorische) Vorhaltekosten nur beschränkt auf die gebührenpflichtigen Einsatzstunden umgelegt werden dürfen. Zumindest für die Freiwilligen Feuerwehren finde ich diese Entwicklung gut, weil ich nach meinem eigenen Selbstverständnis keine billige Arbeitskraft für meine Gemeinde sein will. Bei allem Verständnis für ehrgeizige Bürgermeister, die einen möglichst großen Teil der Feuerwehrkosten über Gebühren refinanzieren wollen, müssen hier doch klare Grenzen gezogen werden. Die Feuerwehr wird für die Allgemeinheit vorgehalten und muss deshalb auch vorrangig von der Allgemeinheit über Steuermittel getragen werden. Viele Grüße von der grauen Ostsee Rainer | ||||
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