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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8R., Erkrath / Nordrhein-Westfalen | 780803 | ||
Datum | 13.01.2014 12:50 MSG-Nr: [ 780803 ] | 6877 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian F. Ach ja. Bei mir als RTW-Besatzung wäre übrigens die Seitenscheibe des PKW der Brechstange aus der DIN-Beladung zum Opfer gefallen und dann wäre der PKW irgend wohin gerollt, aber der RTW wäre pünktlich gefahren.Klingt im ersten Moment gut, aber was hätte der Typ wohl dann gemacht? a) Er wäre zu Sinnen gekommen und hätte eingesehen, dass er Mist gebaut hat. Wo möglich hätte er noch beim Einladen des Patienten geholfen. b) Ihm wäre auch noch die letzte Sicherung durchgebrannt und er geht auf den RA, NA oder Patienten mit bloßen Händen oder anderen Hilfsmitteln los. Ohne Polizei als Schutz sollte man das nicht machen, auch wenn man im Recht ist! Christian Rosenau Das ist meine persönliche Meinung. Sollte das mal anders sein wird das auch angemerkt. | ||||
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