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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt | 26 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 W.8, Herchweiler / Rheinland-Pfalz | 780799 | ||
Datum | 13.01.2014 10:38 MSG-Nr: [ 780799 ] | 7040 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Henning K. Neben dem Rammen des Fahrzeugs (deutlich vier- bis fünfstelliger Schaden) erreicht das Einschlagen der Seitenscheibe und Lösen der Handbremse das gleiche Ziel, bedeutet aber nur einen dreistelligen Schaden. Viel Spaß bei deinem Vorgehen bei Fahrzeugen neuerer Bauart mit elektrisch betätigter Handbremse... (Bei konventioneller Handbremse ist deine Vorgehensweise aber sicherlich zielführender als das "Wegrammen" mit dem Einsatzfahrzeug) Gruß, Michael | ||||
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