News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 780787 | ||
Datum | 12.01.2014 22:10 MSG-Nr: [ 780787 ] | 7391 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Geschrieben von Sven R. Wird schon an der Verhältnismäßigkeit scheitern! Ich gehe eher davon aus, dass es an der Notwendigkeit scheitern wird. Neben dem Rammen des Fahrzeugs (deutlich vier- bis fünfstelliger Schaden) erreicht das Einschlagen der Seitenscheibe und Lösen der Handbremse das gleiche Ziel, bedeutet aber nur einen dreistelligen Schaden. (mal ganz davon abgesehen, dass man mit dem Rammen eine Beschädigung des Einsatzfahrzeugs riskiert, die den Transport dann ggf. doch wieder in Frage stellt...) | ||||
<< [Master] | antworten | >> | ||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|