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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt wenn es brennt? | 15 Beiträge | ||
Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 780739 | ||
Datum | 12.01.2014 12:47 MSG-Nr: [ 780739 ] | 2613 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Die Bewohner der anderen Wohnungen, die ursächlich durch die Brandwohung geschädigt worden sind, müssen Ihren Hausratschaden bei Verursacher geltend machen. § 823 BGB "wer vorsätzlich oder fahrlässig..." Aber dafür muß es halt vorsätzlich oder fahrlässig passiert sein. Wenn mir mein neuer Fernseher abbrennt ist das weder vorsätzlich noch fahrlässig (sofern ich alles richtig angeschlossen/aufgestellt habe). Wer zahlt dann? Heinrich | ||||
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