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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beiträge
AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen780739
Datum12.01.2014 12:47      MSG-Nr: [ 780739 ]2613 x gelesen

Geschrieben von Volker L.Die Bewohner der anderen Wohnungen, die ursächlich durch die Brandwohung geschädigt worden sind, müssen Ihren Hausratschaden bei Verursacher geltend machen. § 823 BGB "wer vorsätzlich oder fahrlässig..."

Aber dafür muß es halt vorsätzlich oder fahrlässig passiert sein. Wenn mir mein neuer Fernseher abbrennt ist das weder vorsätzlich noch fahrlässig (sofern ich alles richtig angeschlossen/aufgestellt habe). Wer zahlt dann?

Heinrich

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