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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780660 | ||
Datum | 11.01.2014 00:05 MSG-Nr: [ 780660 ] | 12853 x gelesen | ||
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Geschrieben von Anton K. Und es ist doch nicht Sache der Feuerwehr, so eine aufgeschlüsselte Rechnung zu erstellen, sondern das muss die Gemeinde machen. Die Gemeinde bekommt von den Kommandanten oder EL einen Bericht. Da stehen alle relevanten Daten drin. Normalerweise kann der Gemeindebedienstete nun problemlos die Rechnung schreiben.Die absolute Mehrzahl der Kostenbescheide, die es ins Widerspruchs- oder gar Gerichtsverfahren schaffen, kranken genau an dieser Schnittstelle Verwaltung <-> Einsatzdienst. Denn was relevante Daten für die Kostenanforderung sind, weiß noch lange nicht jeder EL, mir fällt auch kein Lehrgang ein der das wirklich gut zum Inhalt hat. Einsatzberichte waren in meinem Gruppenführerlehrgang das Lückenfüllerthema der 1. Woche, am letzten Tag zwischen schriftl. Prüfung und der "Urteilsverkündung". Umgekehrt ist es genauso, die Verwaltungsmitarbeiter sehen z.B. ab und zu mal Ansätze, wo vielleicht Kosten entstanden sind, die aber nicht im Bericht auftauchen. Oder falsch/gar nicht begründet sind, diese Begründung für einen rechtssicheren Bescheid aber notwendig ist. Oder haben rechtliche Veränderungen schon auf dem Tisch gehabt, bis die sich in der Feuerwehrwelt herumsprechen... Und dann kommt es zwangsläufig zu Nachfragen, auch wiederholt. Oder zu Forderungen, entsprechende Schulungen zu besuchen, sich weiterführendes Wissen anzueignen etc. Und ja, das bedeutet dann Mehraufwand fürs Ehrenamt. Und ja, dann sollte man das auch mal ansprechen dürfen, ohne das gleich Taschentücher wegen Ehrenamtsheulerei verteilt werden. Nicht umsonst hat das THW die Verwaltungsbeauftragten. Lehrgangsdauer wenn ich mich nicht irre 5 Tage. Entsprechende Inhalte in Feuerwehr(führungs)lehrgängen... "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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