News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Bürgerliches Gesetzbuch
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780656
Datum10.01.2014 22:11      MSG-Nr: [ 780656 ]2809 x gelesen

Geschrieben von Henning K.Wenn kein Verschulden vorliegt scheidet §823 BGB aus: Welche Rechtsgrundlage greift dann?

Eine Gefährungshaftung gibt es IIRC in gewissen Grenzen für Gebäude, aber für Wohnungen?


Die entsprechnder
(ober)gerichtliche Rechtsprechung. ich gebe zu, das wußte ich bis vor kurzem als ich mich mal mit dem Thema beschäftigt hatte so auch nicht ;-)

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten>>
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.405


Wer zahlt wenn es brennt? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt