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Bürgerliches Gesetzbuch
If I remember correctly - Wenn ich mich recht erinnere ...
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW780647
Datum10.01.2014 19:46      MSG-Nr: [ 780647 ]2860 x gelesen

Geschrieben von Christian F. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat.

Wenn kein Verschulden vorliegt scheidet §823 BGB aus: Welche Rechtsgrundlage greift dann?

Eine Gefährungshaftung gibt es IIRC in gewissen Grenzen für Gebäude, aber für Wohnungen?

(angenommen war ja hier eine nicht mehr zu ermittelnde Brandursache, demnach kann weder dem Bewohner noch dem Hauseigentümer ein Verschulden nachgewiesen werden)

Geschrieben von Christian F.Ob und in wieweit die eigene Hausratversicherung zunächst die Deckung übernimmt und dann den Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nimmt steht auf einem anderen Blatt.

Da (bzw.: wenn) die eigene Versicherung zum (gleitenden) Neuwert reguliert, ist sie immer der Haftpflichtversicherung vorzuziehen. Letztere reguliert zum Wiederbeschaffungswert. Da können dann erschreckend geringe Summen bei rauskommen, was gebrauchte Möbel halt so kosten...

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