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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 780631 | ||
Datum | 10.01.2014 14:57 MSG-Nr: [ 780631 ] | 13214 x gelesen | ||
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Geschrieben von Christian B. Okay, lt. BMF AfA für Anlagevermögen ist der Abschreibungszeitraum für Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre. Und jetzt dürfen elf Jahre alte Fahrzeuge nur noch mit Erinnerungswert abgerechnet werden?Lt. VV-Afa RLP sind Feuerwehrfahrzeuge über 15 Jahre abzuschreiben (und Feuerlöschfahrzeuge auch - frag mich nicht, wieso beide Bezeichnungen separat genannt werden). Nur ELW sind nach 10 Jahren "wertlos". Das sind so die lustigen Fragen der Kostenberechnung. Feuerwehr der Gemeinde A leistet kostenersatzpflichtige Hilfe mit einem Bundes-LF-KatS und einem kommunal beschafften, baugleichen LF-KatS. Tatsächliche Kosten des Fahrzeugs? "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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