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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Böse Abzocke mit Lebensrettern - Versicherungen zermürben Feuerwehren | 46 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 780630 | ||
Datum | 10.01.2014 14:43 MSG-Nr: [ 780630 ] | 13249 x gelesen | ||
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Geschrieben von Torsten C. Andere Frage: Ist das Aufgabe der Feuerwehren in Bayern? Aufgabe - naja ... . Zumindest dürfen sie es. Geschrieben von Torsten C. Evtl. will die Versicherung mit der Einforderung der Fzg.-Scheine auch prüfen, ob Altersabschreibungen berücksichtigt sind. Okay, lt. BMF AfA für Anlagevermögen ist der Abschreibungszeitraum für Feuerwehrfahrzeuge 10 Jahre. Und jetzt dürfen elf Jahre alte Fahrzeuge nur noch mit Erinnerungswert abgerechnet werden? Geschrieben von Torsten C. Ich persönlich würde auch jede Rechnung, die von der Feuerwehr kommt, prüfen lassen. Ich prüfe grundsätzlich jede Rechnung. Die Frage ist, widerspreche ich ihr um eine Zahlungsverpflichtung zu verzögern oder weil ich wirklich was zu beanstanden habe. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de
Geändert von Christian B. [10.01.14 14:56] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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