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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt wenn es brennt? | 15 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780612 | ||
Datum | 10.01.2014 10:59 MSG-Nr: [ 780612 ] | 3391 x gelesen | ||
Geschrieben von Udo G. Mir ging es auch vor allem darum zu sagen, dass die Gebäudeversicherung nicht für Schäden an den Möbeln etc. aufkommt. Es wird schon bei Bodenbelägen spannend. Teppich --> Gebäudeversicherung (wenn fest mit dem Boden verklebt und damit mit dem Gebäude verbunden). Laminat --> Hausratversicherung, da nicht fest mit dem Boden und damit dem Gebäude verbunden. Geschrieben von Udo G. Außerdem erleichertet es die Sache für den Geschädigten doch wesentlich, wenn sich seine Hausratversicherung um den Regreß kümmert und er dies nicht selber tun muss. Stimmt. Hat er aber keine Hausratversicherung (was nicht selten vorkommt), könnte er davon abgeschreckt sein den Schaden irgend jemandem zu melden und leer ausgehen, da er ggf. die Gebäudeversicherung anschreibt und die nur sagt "nicht zuständig, wenden Sie sich an die Hausratversicherung". Dass es die Rechnung sogar direkt seinem Nachbarn präsentieren kann ist ihm vermutlich nicht mal klar... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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