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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt wenn es brennt? | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8G., Lennestadt / NRW | 780610 | ||
Datum | 10.01.2014 10:44 MSG-Nr: [ 780610 ] | 3509 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Jein. Das wichtige ist m.E. das, was Du im letzten Halbsatz erwähnst. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat. Hat dieser eine Haftpflichtversicherung, dann kann er den Schaden dieser melden. Hat er diese nicht, dann bleibt es an ihm hängen. Ja, das ist so korrekter ausgedrückt. Danke für die Klarstellung. Mir ging es auch vor allem darum zu sagen, dass die Gebäudeversicherung nicht für Schäden an den Möbeln etc. aufkommt. Diesem Irrglauben unterliegen leider viele Mieter/Bewohner. Und dann ist das Gejammer groß. Außerdem erleichertet es die Sache für den Geschädigten doch wesentlich, wenn sich seine Hausratversicherung um den Regreß kümmert und er dies nicht selber tun muss. Gruß Udo G. Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!
Geändert von Udo G. [10.01.14 10:49] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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