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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWer zahlt wenn es brennt?15 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg780609
Datum10.01.2014 10:34      MSG-Nr: [ 780609 ]3741 x gelesen

Geschrieben von Udo G.Für die beweglichen Dinge in den betroffenen Wohnungen, die im Eigentum der Mieter/Bewohner stehen (z.B. Möbel, Kleidung etc.), zahlt nur eine eventuell vorhandene Hausratversicherung. Wenn diese nicht vorhanden ist, bleibt der Bewohner ggf. auf seinem Schaden sitzen, wenn er niemanden (den Brandverursacher) in Regress nehmen kann.

Jein. Das wichtige ist m.E. das, was Du im letzten Halbsatz erwähnst. Für Nachbarwohnungen handelt es sich i.d.R. um einen Schaden, für den derjenige schadensersatzpflichtig ist, bei dem das Feuer entstanden ist. d.h. der Nachbar bei dem der Brand ausgebrochen ist ist schadenersatzpflichtig und zwar auch dann, wenn der Brand nicht aus einem fahrlässiges Handeln heraus entstanden ist, sondern seine Ursache in einem technischen Defekt hat. Hat dieser eine Haftpflichtversicherung, dann kann er den Schaden dieser melden. Hat er diese nicht, dann bleibt es an ihm hängen.

Ob und in wieweit die eigene Hausratversicherung zunächst die Deckung übernimmt und dann den Nachbarn bzw. dessen Haftpflichtversicherung in Regress nimmt steht auf einem anderen Blatt.

Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau

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