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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Wer zahlt wenn es brennt? | 15 Beiträge | ||
Autor | Udo 8G., Lennestadt / NRW | 780606 | ||
Datum | 10.01.2014 10:11 MSG-Nr: [ 780606 ] | 3952 x gelesen | ||
Hallo, die Gebäudeversicherung zahlt "nur" Schäden am Gebäude, d.h. z.B. den Dachstuhl, Gebäudetrocknung, neuen Anstrich etc. sowie die Reinigungskosten am Gebäude, ggf. noch die fest mit dem Gebäude verbundenen Dinge wie Tapeten bzw. Malerarbeiten in den Wohnungen. Für die beweglichen Dinge in den betroffenen Wohnungen, die im Eigentum der Mieter/Bewohner stehen (z.B. Möbel, Kleidung etc.), zahlt nur eine eventuell vorhandene Hausratversicherung. Wenn diese nicht vorhanden ist, bleibt der Bewohner ggf. auf seinem Schaden sitzen, wenn er niemanden (den Brandverursacher) in Regress nehmen kann. Gruß Udo G. Und da es anscheinend Sinn macht - Meine Meinung, nicht die meiner Feuerwehr!
Geändert von Udo G. [10.01.14 10:14] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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