Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt | 26 Beiträge |
Autor | Enri8co 8F., Treuenbrietzen / Brandenburg | 780561 |
Datum | 09.01.2014 14:34 MSG-Nr: [ 780561 ] | 8528 x gelesen |
Infos: | 09.01.14 Die unfassbare Eigensucht eines Autobesitzers
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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Geschrieben von Marco L.Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt?
Hm... Rechtslage hin oder her. Ich glaube nicht das die Hamburger RTW es so gut wegstecken würden, einen PKW mal eben beiseite zu schieben. Das würde am Ende darauf hinauslaufen, dass ein anderer RTW an die Einsatzstelle kommen muss, der den Patienten übernimmt.
Gruß Enrico
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