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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt ![]() | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 780560 | ||
Datum | 09.01.2014 14:03 MSG-Nr: [ 780560 ] | 9270 x gelesen | ||
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Also. Halten wir fest. Der Mann ist einschlägig bekannt dafür, dass er sich im Straßenverkehr nicht beherrschen kann und sein Auto (jetzt wiederholt) gegen andere Menschen einsetzt. Und er ist von Beruf LKW-Fahrer. Und da überlegt irgend eine Behörde auch nur länger als 5 Sekunden, ob man ihm die Pappe knipst? So einen läßt man dann morgen wieder mit einem LKW auf die Straße los? Geht es noch? Und jetzt komme mir bitte keiner mit "dann ist die Existenz weg". Da ist dann eben so und daran ist dann auch kein anderer schuld, als er selbst. Auch die Strafe mit irgend was um die 90 Tagessätze jetzt ist m.E. wieder mal wischiwaschi. Und ob er als vorbestraft gilt dürfte ihm so lang wie breit sein. Das sind die Typen (s. die Äußerungen, warum die liebe Notärztin nicht freundlich gefragt hat), bei denen tut eine Geldstrafe mit Tagessätzen vielleicht finanziell weh. Aber sie wirkt nicht erzieherisch. Das wirkt nur, wenn er wirklich 3 oder 6 Monate absitzen muss und sich die Zellentür hinter ihm schließt. Ist leider so. Und ja, wenn dann Job und Familie weg sind, dann ist das so. Auch da gilt dann: Schuld ist er selbst. Ach ja. Bei mir als RTW-Besatzung wäre übrigens die Seitenscheibe des PKW der Brechstange aus der DIN-Beladung zum Opfer gefallen und dann wäre der PKW irgend wohin gerollt, aber der RTW wäre pünktlich gefahren. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau | ||||
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