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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | HH: Autofahrer wegen Behinderung RD verurteilt | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 780556 | ||
Datum | 09.01.2014 13:39 MSG-Nr: [ 780556 ] | 8862 x gelesen | ||
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Geschrieben von Marco L. 360,- ?? Damit wäre er nicht vorbestraft. 3.600,- EUR. AFAIK 90 Tagessätze á 40,- EUR. Für einen Rentner durchaus empfindlich. Geschrieben von Marco L. Meines Erachtens wäre eine Entziehung der Fahrerlaubnis hier angebracht. (Zumindest für 3 Monate) Schätze mal, das das Gericht sich eher an der Körperverletzung orientiert hat, als an dem Verkehrsverstoß. Geschrieben von Marco L. Wie wäre die Rechtslage, wenn die Einsatzkräfte das Fahrzeug des Sturkopfes mit dem RTW gestreift/geschoben hätten? Da sich Gefahr in Verzug befand, wäre eine solche Reaktion gerechtfertigt? So wie ich es verstanden hatte, parkte der Beschuldigte hinter dem RTW, so das die Trage nicht reingeschoben werden konnte und nach vorne war kein wegkommen. Zurücksetzen hätte wahrscheinlich wohl einiges am RTW-Heck zerstört. Gruß Christian Bergmann Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr www.feuerwehr-neuenhaus.de | ||||
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