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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Altersgrenzen FF | 35 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 780446 | ||
Datum | 08.01.2014 11:45 MSG-Nr: [ 780446 ] | 4034 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Guten Tag genaugenommen können die ehrenamtlich Tätigen der Gemeindefeuerwehren in BaWü auch nach Vollendung des 65. Lebensjahres noch weiterhin FW-Dienst leisten, im FwG von BaWü steht im § 14 " Dienstpflichten " Abs. 2: " (2) Die Angehörigen der Altersabteilung können zu Übungen und Einsätzen herangezogen werden, soweit sie die hierfür erforderlichen gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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