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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Frage zu Löschwasserschaden durch Brand auf Nachbargrundstück | 11 Beiträge | ||
| Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 780053 | ||
| Datum | 03.01.2014 16:14 MSG-Nr: [ 780053 ] | 3595 x gelesen | ||
hallo, Geschrieben von Heino K. also nach meiner Meinung nach ist die Gebäudeversicherung des Brandopfers auch für die Folgeschäden zuständig - also mal das Gespräch mit den " Brandopfer" und seiner Versicherung führen. kann ich so bestätigen. In grauer Vorzeit (Anfang der 70iger Jahre), ich war da noch ein braver Bub, brannte in unserer direkten Nachbarschaft ein Schuppen *). Die Feuerwehr konnte das Übergreifen des Brandes auf unseren Schuppen durch eine Riegelstellung verhindern. Dazu wurde durch unsere Scheune eine B-Leitung gelegt. Zwischen der Scheune und unserem Schuppen wurde ein Verteiler gesetzt und ein Trupp (?) dann dann mit einem C-Rohr das Übergreifen auf unseren Schuppen verhindert. Dafür sind die auf das Dach des Schuppens gestiegen und haben mit dem C-Rohr abgeschirmt. Bei dieser Aktion sind einige Dachplatten kaputtgegangen. Kurz nach dem Brand war ein Vertreter der Gebäudebrandversicherung da und hat den Schaden aufgenommen. Der wurde dann auch von der Versicherung reguliert. MkG Jürgen *) vorbeugend: ich hatte ein Alibi und war zum Zeitpunkt des Brandausbruchs nicht daheim. Die Brandursache wurde soweit ich weis nie geklärt. Einige Wochen nach dem Brand lagen aber schon Pläne für einen grösseren Neubau auf dem Tisch ;-() MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | ||||
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