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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFrage zu Löschwasserschaden durch Brand auf Nachbargrundstück11 Beiträge
AutorLars8 J.8, Krefeld / NRW780046
Datum03.01.2014 15:39      MSG-Nr: [ 780046 ]3479 x gelesen

Geschrieben von bernd j.Sollte man zwecks Beweissicherung/en vielleicht überlegen, Anzeige gegen unbekannt zu stellen ?
Dann muss die Polizei doch kommen und den Schaden aufnehmen - oder ?


Eine Anzeige wird aber nur bei strafbaren Handlungen aufgenommen und mehr als Fotos wird eine normale Streifenwagenbesatzung als Beweissicherung davon auch nicht fertigen. Ob diese Dir dann für spätere zivilrechtliche Ansprüche zur Verfügung gestellt werden, ist die nächste Frage.

Da ich aber mal davon ausgehe, dass die Feuerwehr nicht vorsätzlich Deinen Garten geflutet hat, sondern es ungewollte Folge der Löscharbeiten war, kommt hier eine Sachbeschädigung (welche es als fahrlässige Straftat nicht gibt) nicht in Frage. Somit musst du deine Ansprüche, welche dir Vermutlich nach dem BGB zustehen, auf dem Zivilrechtsweg geltend machen - entsprechend wird die Polizei zwar vor Ort erscheinen, aber Dir genau das mitteilen und wieder fahren, wenn nicht schon die Leitstelle am Telefon die Sache so erklärt und abschließt.

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