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RubrikFreiw. Feuerwehr zurück
ThemaUnfall bei Einsatz   7 Beiträge
AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen779936
Datum02.01.2014 10:22      MSG-Nr: [ 779936 ]3518 x gelesen

Hallo Heidi,

die rückwirkende Berechnung des Verdienstausfalles bei Selbstständigen, also bezogen auf das IST der vergangenen Jahre, ist m.E. ein notwendiges Übel. Als Selbtsständige trägst du dieses Risiko ja auch, wenn du nicht verletzt bist. So kann es ja auch ohne Verletzung nach zwei schlechten Jahren noch ein drittes geben.

Wichtig ist hier sicherlich, sich entsprechend abzusichern - wenn der Betrieb von Dir als Einzelperson abhängt und eine Krankheit oder eine Verletzung (die ja auch unabhänig vom Feuerwehrdienst eintreten kann) ein existenzielles Risiko bedeutet, dann ist m.E. jeder gut beraten, sich im Voraus darauf einzustellen und sich ggf. entsprechend abzusichern, etwa durch eine private Zusatzunfallversicherung in entsprechender Höhe.

Auch kleine Betriebe sollten ein Risikomanagement betrieben und sich fragen, welche existenzbederohenden Risiken ggf. bestehen und wie die vermieden oder abgemildert sind. Vielleicht gibt es ja sogar eine Betriebsunterbrechungsversicherung schon? Warum also nicht auch eine Versicherung für den wichtigsten Produktionsfaktor Mensch?

Is that you, John Wayne? Is this me?

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