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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Hinweis auf moegliche Kostenpflicht bei unklarem Notfall? | 10 Beiträge | ||
| Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 779578 | ||
| Datum | 28.12.2013 22:40 MSG-Nr: [ 779578 ] | 2333 x gelesen | ||
Geschrieben von Florian M. Nehmen wir mal folgendes Beispiel: Junger Mann ohne Herzvorgeschichte ruft Rettungsdienst wegen Brustschmerzen und Engegefühl. Soll dann der Rettungassistent bei normalem EKG des Patienten belehren, dass er den Patienten ins Krankenhaus fahren kann, das aber Geld kostet, sollte sich herausstellen, dass es - wie in Fällen dieser Art häufig - nur eine Panikattacke ist? Das kann doch nicht richtig sein und ist nach meiner Kenntnis so auch keinesfalls übliche Praxis. Da das DRK in Hilden kein Aufgabenträger sondern Leistungserbringer für die Stadt Hilden ist, kommt die Gebührensatzung der Stadt Hilden zum Tragen. Der § 2 Abs. 3 macht hier eine klare Aussage. Die Belehrung der Mitarbeiter kommt also zu spät, bzw. es fehlt das nötige Fingerspitzengefühl. Gruß Peter | ||||
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