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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Sinn Voraus-Fahrzeuge, war: Anschaffung eines Vorauslöschfahrzeugs | 28 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 779529 | ||
Datum | 27.12.2013 22:46 MSG-Nr: [ 779529 ] | 5326 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel G. Oder das Löschfahrzeug eines anderen Standorts damit bestücken und aufwerten.Oder so. Nur kann sich das Problem des Platzes auf den Fahrzeugen auch dort ergeben (gerade, wenn drumherum dann nur kleinere Fahrzeugkategorien vorhanden sind), man hat mehr Ausbildungsaufwand, evtl. weniger "echte" Einsatzpraxiserfahrung wenn der ausgelagerte Satz dann im überwiegenden Fall nur die Redundanzbereitstellung übernimmt... Am Ende fördert dass die Verteilung "Hilfeleistungssätze fürs Volk", die auch manche kritisch sehen. Geschrieben von Daniel G. Dann rückt das V-Fahrzeug (egal ob VLF, VRW) aber erst nach dem richtigen Löschfahrzeug aus und solche Ergänzungsfahrzeuge kann man dann auch GW nennen.Klar, nur ein GW wird heute vor allem mit Fahrzeugen assoziiert, die keine feste Beladung haben und eher universelle Logistikfahrzeuge sind. Der VRW ist ein "Einzwecklogistiker", und z.B. als Funkrufname eindeutiger. Geschrieben von Daniel G. Für mich der einzige Grund ein spezielles VLF vorzuhalten. Wobei man dann auch ein TSF-W nehmen kann wenns denn kleiner sein soll. Nur TSF-W hört sich nicht so cool an, weil das sind ja Fahrzeuge für Dorffeuerwehren.Viele sog. VLF basieren ja auf TSF-W oder kleineren LF. Wenn es reine TSF-W oder LF sind, kann ich der Umbenennung auch nichts abgewinnen. Wenn die Fahrzeuge aber soweit modifiziert sind, dass sie damit nicht allzuviel gemein haben, ist VLF schon irgendwie ehrlicher. Beispielsweise PA in der Kabine, haben/hatten längst nicht alle TSF-W, kann ich aber bei "Altstadtwehren" verstehen, dass man darauf nicht verzichten will. Oder deutlich andere Schlauchbeladung, weil der Zweck halt etwas anders definiert ist als beim "Dorf-TSF-W". "In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013) | ||||
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