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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-0923 Beiträge
AutorPete8r L8., Chemnitz / Sachsen779306
Datum22.12.2013 18:10      MSG-Nr: [ 779306 ]4397 x gelesen

Geschrieben von Oliver B.Ganz dünnes Eis. Gefordert ist jährliche Prüfung durch Sachkundigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das nicht gemacht - zumindest nicht im Bereich der "öffentlichen Wasserentnahmestellen".Letztlich tangiert es den Versorger ehr weniger was die Einsatzbereitschaft der "Sammelwasserversorgung der Gemeinde" angeht die zur Verfügung steht - siehe FSHG "angemessene Löschwasserversorgung".

Und aus genau diesem Grund hat der Zweckverband in meinem ehemaligen Wohnbereich einfach alle Hydranten zu technischen Hydranten gemacht(blaue Beschilderung), aus die Maus und elegant raus aus der Nummer.

Peter

Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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