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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Ganz tolle (und teure) Aktion :-( | 36 Beiträge | ||
| Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 779304 | ||
| Datum | 22.12.2013 16:06 MSG-Nr: [ 779304 ] | 9617 x gelesen | ||
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Dann hat die FF hier wenig bis keine Verantwortung zu fürchten. Sie hat diese Feier nicht in Ihren Diensträumen erlaubt. Was während der Arbeitszeit im Bauwagen abläuft entzieht sich zunächst Ihrer Kenntnis und ihrer Verantwortung. Wenn im Bauwagen übermäßig dem Alkohol zugesprochen wird so ist dies in der Verantwortung der Baufirma bzw. des dort anwesenden Mitarbeiters der Firma mit Weisungsbefugnis. (Polier etc.) Wenn der nicht aufgepasst hat und der Auszubildende hat sich vollgesoffen - so ist er zunächst verantwortlich gegenüber den Azubi. Der Sachschaden ist vom Azubi eventuell als Erfüllungsgehilfe der Baufirma verursacht worden. Es werden sich jetzt die Juristen streiten dürfen, wie der Sachschaden zwischen dem tatausführenden Azubi und der Baufirma aufgeteilt wird. Wie die Aufteilung aussieht kann der FF letztendlich egal sein. Aus Sicht der FF würde ich an die Baufirma herantreten, da da ehr das Geld zu holen ist als beim Azubi. An eine Zukunft des Azubi bei der Baufirma glaube ich nicht mehr. Die BG würde auf alle Fälle mit ins Spiel kommen, wenn es zu einem Personenschaden gekommen ist. ABER: es gäbe eventuell noch die Möglichkeit, dass sich die BG wegen unsicherer Arbeitsbedingungen einmischt. Wäre nämlich der Aufsichtsbeamte zufällig während der Feier vorbei gekommen und hätte den Alkoholkonsum festgestellt - so wäre eine Maßnahme fällig geworden. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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