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Feuerwehr
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Gesetz über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) Nordrhein-Westfalen
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaSachkundiger / Befähigte Person im Sinne DIN 14462:2012-0923 Beiträge
AutorOliv8er 8B., Köln / NRW779253
Datum22.12.2013 09:19      MSG-Nr: [ 779253 ]4565 x gelesen

Moin,

auch wenn wieder nicht ganz passend zur Ursprungsfrage dennoch.

Geschrieben von ---Sebastian Krupp, Grafschaft--- Und melden die "Verdachtsfälle" dem Versorger - was der dann daraus macht, ist doch (der FW primär) egal. Melden macht frei, und niemand hält den Versorger davon ab, die "richtigen" Prüfungen zu organisieren, und niemand erwartet von der FW, hier als "befähigte Personen" aufzutreten...

Ganz dünnes Eis. Gefordert ist jährliche Prüfung durch Sachkundigen. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wird das nicht gemacht - zumindest nicht im Bereich der "öffentlichen Wasserentnahmestellen".

Letztlich tangiert es den Versorger ehr weniger was die Einsatzbereitschaft der "Sammelwasserversorgung der Gemeinde" angeht die zur Verfügung steht - siehe FSHG "angemessene Löschwasserversorgung".

Gruß
Olli

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