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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
mittlerer Dienst
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaMit Bundeswehr FW Ausbildung zur kommunalen BF?5 Beiträge
AutorStef8an 8H., Karlsruhe / BW778965
Datum16.12.2013 19:32      MSG-Nr: [ 778965 ]2286 x gelesen

Geschrieben von Bernhard D.Nicht überall, im südwestdeutschen Raum bilden einige BFs ihre Anwärter im Grundlehrgang ohne eine rettungsdienstliche Ausbildung aus.

Stimmt, der RS kommt erst 2015 mit der neuen APrO mD nach BaWü. Bislang wurde der RS nach der Laufbahnprüfung nachgeschult. Insofern erst recht keine Anerkennungsprobleme der Bundeswehrfeuerwehrausbildung. ;-)

Gruß, Stefan

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