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Berufsfeuerwehr
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Feuerwehr
Berufsfeuerwehr
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaMit Bundeswehr FW Ausbildung zur kommunalen BF?5 Beiträge
AutorStef8an 8H., Wuppertal / NRW778916
Datum15.12.2013 21:44      MSG-Nr: [ 778916 ]3276 x gelesen

Geschrieben von Max M.Wenn ich eine Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr mache (als ziviler Angestellter), ist es für mich generell möglich nach bestandener Laufbahnausbildung zu einer kommunalen BF zu wechseln?

Die Ausbildung endet mit der LAufbahnprüfung, damit ist die Versetzung zu einer kommunalen Feuerwehr unproblematisch. Anders mag es sein, wenn man die Ausbildung nicht als Brandmeisteranwärter sondern als Soldat macht (als Tarifbeschäftiger m.W. bei der BW nicht möglich).

Geschrieben von Max M.Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht.
Zug Zeit wäre es ja noch rein theoretisch möglich soeben privat zu machen oder vlt. sogar mit Bundeswehr FW Ausbildung über eine BF nachzuholen.


Laufbahnrechtlich i.d.R. unrelevant, aber für die Einladung zum Vorstellungsgespräch ist der privat erworbene RS sicher hilfreich. Dafür bringt man den B III mit, ist ja auch schon etwas.

Geschrieben von Max M.Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird?

Mal abwarten, was die zukünftigen Ausbildungs- und Prüfungsordnungen zum NotSan sagen...

Gruß, Stefan

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