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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Mit Bundeswehr FW Ausbildung zur kommunalen BF? | 5 Beiträge | ||
Autor | Pete8r S8., Köln / NRW | 778908 | ||
Datum | 15.12.2013 13:49 MSG-Nr: [ 778908 ] | 4133 x gelesen | ||
Geschrieben von Max M.
Du machst die Laufbahnausbildung als Beamter. Geschrieben von Max M. Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht. Zur Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildungen ist der Rettungssanitäter erforderlich. Geschrieben von Max M. Zug Zeit wäre es ja noch rein theoretisch möglich soeben privat zu machen oder vlt. sogar mit Bundeswehr FW Ausbildung über eine BF nachzuholen. Für die Bewerbung wäre es dienlich, wenn der RS bereits vorhanden ist. Geschrieben von Max M. Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird? Den Rettungssanitäter gibt es weiterhin. Die Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildung ist schon wichtig. Du erhältst bei der BF eine Urkunde zum Brandmeister. Ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, könnte im Versorgungsfall das zuständige Versorgungsamt die Versorgung verweigern, da die Urkunde zu Unrecht ausgegeben wurde und die Ernennung zum Brandmeister nichtig ist. Die hierfür erforderlichen Paragrafen sind in fast allen (Landes)Beamtengesetzen vorhanden. Wird die Vergleichbarkeit anerkannt, so wird Dir auch der Gruppenführer der Bundeswehrausbildung anerkannt. Gruß Peter | ||||
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