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Feuerwehr
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Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Berufsfeuerwehr
RubrikBerufsfeuerwehr zurück
ThemaMit Bundeswehr FW Ausbildung zur kommunalen BF?5 Beiträge
AutorPete8r S8., Köln / NRW778908
Datum15.12.2013 13:49      MSG-Nr: [ 778908 ]4107 x gelesen

Geschrieben von Max M.
Wenn ich eine Ausbildung bei der Bundeswehr Feuerwehr mache (als ziviler Angestellter), ist es für mich generell möglich nach bestandener Laufbahnausbildung zu einer kommunalen BF zu wechseln?

Du machst die Laufbahnausbildung als Beamter.

Geschrieben von Max M.
Folgendes Problem sehe ich: bei der Bundeswehr gibt es keine rettungsdienstliche Ausbildung, wohingegen eine kommunale BF mind. den Rettungssanitäter macht.
Zur Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildungen ist der Rettungssanitäter erforderlich.

Geschrieben von Max M.
Zug Zeit wäre es ja noch rein theoretisch möglich soeben privat zu machen oder vlt. sogar mit Bundeswehr FW Ausbildung über eine BF nachzuholen.
Für die Bewerbung wäre es dienlich, wenn der RS bereits vorhanden ist.

Geschrieben von Max M.
Wie sieht es jedoch aus, wenn der Rettungssanitäter und -Assistent es nicht mehr geben wird und dieser zum Ausbildungsberuf mit 3 jähriger Ausbildung ungeregelt wird?
Den Rettungssanitäter gibt es weiterhin.

Die Anerkennung der Vergleichbarkeit der Ausbildung ist schon wichtig. Du erhältst bei der BF eine Urkunde zum Brandmeister. Ist die Vergleichbarkeit nicht gegeben, könnte im Versorgungsfall das zuständige Versorgungsamt die Versorgung verweigern, da die Urkunde zu Unrecht ausgegeben wurde und die Ernennung zum Brandmeister nichtig ist. Die hierfür erforderlichen Paragrafen sind in fast allen (Landes)Beamtengesetzen vorhanden.

Wird die Vergleichbarkeit anerkannt, so wird Dir auch der Gruppenführer der Bundeswehrausbildung anerkannt.

Gruß
Peter

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