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Rubrik | Feuerwehrtechnik | zurück | ||
Thema | Führungsstufen und Führungsfahrzeuge; war: ELW1 mit Fax / Internet nachrüsten | 62 Beiträge | ||
Autor | Albe8rt 8K., Wuppertal / Mirskofen / NRW / Bayern | 778849 | ||
Datum | 13.12.2013 13:10 MSG-Nr: [ 778849 ] | 13368 x gelesen | ||
Hallo zusammen, Geschrieben von Oliver S. Ich sehe kein Problem darin, wenn der Kommandant/Wehrleiter vor Ort kommt und als Ansprechpartner zur Verfügung steht In Bayern ist das schon wichtig, ob der örtlich zuständige Kdt oder sein Stellv vor Ort sind. Denn Kraft Gesetz sind diese automatisch Einsatzleiter (Art. 18 Abs. 2 BayFwG). Anders ist das für die örtlich zuständigen besonderen Führungsgrade. Ein KBM/KBI/KBR (sortiert nach Rang) kann die Einsatzleitung übernehmen (Art. 18 Abs. 4 BayFwG). Das bedeutet in Bayern: kommt der Kdt auch nur mal kurz zum kucken, dann ist er formal rechtlich der Einsatzleiter. Er kann also nicht nur als Ansprechpartner zur Verfügung stehen. Viele Grüße, Albert Hier geschriebene Beiträge werden von mir nach bestem Wissen und Gewissen veröffentlicht. Für Kritik habe ich immer ein offenes Ohr und erwarte (insbesondere von Führungskräften), dass mir diese persönlich mitgeteilt wird. | ||||
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