Geschrieben von Michael R.Das Mindestalter für das Führen von Fahrzeugen der Feuerwehr, der Polizei, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und sonstiger Einheiten des Katastrophenschutzes der Klasse C (Lkw) soll auf 18 Jahre, der Klasse D (Busse) auf 21 Jahre gesenkt werden.
Das wird (entgegen der Angaben im verlinkten Artikel) vor allem die Kollegen aus dem Hauptamt freuen. Die haben ja derzeit ggf. ein Problem damit, die LKW-Fahrerlaubnis schon in der Laufbahnausbildung zu machen.
Ich bin dann mal auf die Umsetzung gespannt ;-)
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