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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778609
Datum08.12.2013 22:24      MSG-Nr: [ 778609 ]5858 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Geschrieben von Steffen W.Die Polizei dein "Freund und Helfer", daß je nach Ausrückerichtung dann ein Umweg inklusive Engstelle und massivem Zeitverlust im Minutenbereich aufgetreten wäre hat auch nicht als Argument gezogen.



    Hmmm. Da hätte es bei mir aber baldmöglichst ein 4-Augengespräch mit dem Dienstgruppenleiter und mit dem zuständigen Chef der PD gegeben. Ich weiß, dass die Polizei das wegen des Schreibkrams und des Risikos, dass sie ggf. nach einem erfolgreichen Widerspruchsverfahren auf den Kosten sitzen bleibt gerne vermeidet (zumal sie nur ersatzweise für den ruhenden Verkehr zuständig ist, weil die Gemeinde nachts/ am WE ggf. keinen Vollzugsdienst hat). Aber das Risiko müßte sie m.E. einfach übernehmen.

    Alternative wäre dann auch eine statistisch auffällige Zunahme der PKW-Brände vor dem Feuerwehrhaus. So das Modell "Berlin Kreuzberg" mit dem Grillanzünder auf dem Reifen ;-)



    Geschrieben von Steffen W.Das macht wohl leider fast keine Verwaltung mit.

    Komisch, dass selbst Supermärkte das so machen. Die haben Rahmenverträge mit Abschlelpunternehmen, die die Fahrzeuge mitnehmen und als Pfand behalten, bis der Abgeschleppte bezahlt hat. Der Rest wäre dann Sache des Privatklageweges des Abgeschleppten gegen den Auftraggeber... Ich mag dieses Vorgehen auch nicht und wundere mich auch, dass da nicht schon der eine oder andere Abschleppunternehmer der das mitmacht von einem Abgeschleppten zum Dank abgefackelt wurde. Aber rein von der Abwickelung her scheint es für den Auftraggeber sehr praktisch und nahezu risikolos zu sein...

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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