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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFeuerwehrzufahrt26 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg778603
Datum08.12.2013 20:42      MSG-Nr: [ 778603 ]5889 x gelesen
Infos:
  • 09.12.13 Erklärung Halte- und Parkverbot bei Wikipedia

  • Deshalb schrieb ich ja "ggf." und "dürfen" für die beiden möglichen Fälle
    d.h. 1. wenn die quer am Straßenrand vor der Ausfahrt parken, dann Polizei. 2. Wenn auf dem Privatgrund der Gemeinde vor dem Feuerwehrhaus, dann Auftrag der Gemeinde an den Abschlepper durch die Feuerwehr als von der Gemeinde dazu bevollmächtigte Stelle.

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau

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