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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
Autor | Chri8sto8phe8r Z8., Templin / Brandenburg | 778572 | ||
Datum | 08.12.2013 13:11 MSG-Nr: [ 778572 ] | 6320 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Moin moin, zum Thema "Feuerwehrzufahrt" gibt es in der Beschilderung leichte Unterschiede, größer ist jedoch der Unterschied bei dem entsprechenden Bußgeld. Das reine Parken in einem "Absoluten Halteverbot Zeichen 283" kostet im Grundtatbestand 15, mit behinderung 25. Das Parken in einer amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrt hingegen 35 oder bei behinderung 50 + Punkte in Flensburg. Bei uns steht zusätzliche zum Zeichen 283 noch " Feuerwehrzufahrt, Stadt Templin, Der Bürgermeister" wobei der Text ab Stadt Templin deutlich kleiner aufgedruckt ist. Hoffe ich konnte weiterhelfen ;) "Manche Menschen kommen in ein dunkles Zimmer und beginnen emsig zu arbeiten. Sie ergründen die Ursachen der Dunkelheit, finden Schuldige und erstellen ein mittelfristiges Konzept zur schrittweisen Reduzierung der Finsternis. Und dann kommt einer und macht einfach das Licht an" | ||||
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