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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehrzufahrt | 26 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 778553 | ||
Datum | 07.12.2013 18:56 MSG-Nr: [ 778553 ] | 7055 x gelesen | ||
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Hallo! Rein amtlich gesehen braucht es kein Zusatzzeichen zum Halteverbot. Beide Vorschläge für das Zusatzzeichen sind im Verkehrszeichenkatalog nicht enthalten, würden also kein amtliche- sondern lediglich eine erklärende Bedeutung haben. Ich würde es auch noch einfacher machen: "FEUERWEHRAUSFAHRT" Letztlich muss es aber ohnehin die Behörde entscheiden, die die Schilder auch anordnet. Spannender als die Beschilderung der eigentlich Ausfahrt ist eine rechtsichere Beschilderung der für Einsatzkräfte frei zu haltenden Parkplätze... | ||||
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