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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt
| 18 Beiträge | ||
| Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 778262 | ||
| Datum | 02.12.2013 23:26 MSG-Nr: [ 778262 ] | 3303 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian F. Ganz ehrlich? Solche Gutachten haben mehr mit Okkultismus als mit solider wissenschaftlicher Arbeit zu tun. Daran sind genau die "Fach"disziplinen beteiligt, die jemanden mal eben 7 Jahre in die geschlossene bringen können und das ohne dass es irgend eine solide wissenschaftliche Basis für ihre Tätigkeit gibt.... Ganz ehrlich? Ich glaube, dass jemand ein Problem mit dem Rechtsstaat hat - vorzugsweise immer dann, wenn der Rechtsstaat nicht wie gewünscht arbeitet (zuschlägt). Wenn nun eine Person eine andere Person einer Straftat beschuldigt, dann muss sich der Rechtsstaat halt eine Methode überlegen, wie zu einem Urteil zu kommen ist. Und bei der Konstellation Aussage gegen Aussage läuft es auf eine (letztlich binäre) Entscheidung heraus. Einer hat recht und der andere halt nicht. Nun die Frage: Soll der Richter selbst entscheiden, oder soll er das hohe Gut des Rechtes dem Okkultismus der "Fach"disziplinen unterwerfen? Wenn ich mir jetzt überlege, dass irgendwann ein Richter (studierter Jurist, 40 Jahre alt, glücklich verheiratet, zwei Kinder) entscheiden soll, ob ein anderer Mann (studierter Psychologe, auch so ca 40 Jahre alt, auch glücklich verheiratet und auch zwei Kinder) abends an der Bushaltestelle eine Frau (nicht verheiratet) sexuell belästigt hat, dann habe ich doch den Verdacht, dass da recht schnell ein Fehlurteil bei rauskommen wird weil der Richter auf den Dackelblick des Angeklagten reinfällt. Da lasse ich lieber den Juristen seine Paragraphen bearbeiten und gebe ihm als Hilfe zur Bewertung der Aussagen einen Verhaltensforscher mit Glaubwürdigkeitsgutachten dazu. Und was den Fall Mollat (und andere) angeht: Bloß weil es ab und an ein paar Fälle gibt, in denen die bekannten Werkzeuge nicht richtig eingesetzt werden / wurden, heißt das noch lange nicht, dass sie grundsätzlich falsch sind. Wenn ein FA(SB) im Atemschutzeinsatz verletzt wird, dann will hier ja auch niemand den Atemschutz abschaffen. In diesem Sinne wünsche ich noch eine gute Nachtruhe! [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | ||||
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