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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 778225 | ||
| Datum | 02.12.2013 18:06 MSG-Nr: [ 778225 ] | 3586 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael R. Wobei da zwangsläufig Patienten und deren Daten mit aufgezeichnet würden. Ja das wäre das nächste Problem. Ich könnte das mir evtl grob so vorstellen: - Wenn ein Patient vom RD transportiert wird geht dieser mWn mit dem RD-Unternehmen einen Vertrag ein, vielleicht gibt es die Möglichkeit das Teil diess Vertrages zu machen dass der Patient dann auch automatisch einwilligt, dass er aufgezeichnet werden kann. Falls die Besatzung es für notwendig erachtet die Kamera anzuschalten soll/kann/muss der Patient informiert werden (und ein potentieller Schwindler weiß auch gleich, dass es keinen Sinn macht nachträglich sich etwas auszudenken/vorzutäuschen um Schmerzensgeld oä zu kassieren, solche Fälle gibt es ja auch, nicht nur im RD). - Bei bewusstlosen Patienten funktioniert ein RD-Transport mWn nach rechtlich so, dass von einer mutwilligen Einwilligung des Patienten ausgegangen wird (da die Alternative ja wäre "ihn auf der Strasse liegen zu lassen"), damit wäre man dann wieder beim obigen Punkt. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!
Geändert von Dennis E. [02.12.13 18:09] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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