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Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
RubrikRettungsdienst zurück
ThemaBerliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt18 Beiträge
AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern778214
Datum02.12.2013 16:17      MSG-Nr: [ 778214 ]3847 x gelesen

Genau das ist im Extremfall die logische Folge solcher Anschuldigungen !

Das führt dazu, dass der juristische Eigenschutz eventuell höher bewertet wird als die Behandlung des Patienten. Zudem ist eine solche Videoüberwachung auch nicht unproblematisch, weil Persönlichkeitsrechte ganz gezielt betroffen sind. Da der RTW ein Arbeitsplatz ist, ist in Bezug auf das RD-Personal dies auch ein fall für den Betriebsrat. Mir fallen da speziell §§ 75, 80, 87 des Betriebsverfassungsgesetztes ein. Insbesondere der § 87, Regelung 6 ("Einrichtungen die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen").

Mein ganz persönlicher Eindruck ist, die Kammer hat überhaupt nicht erkannt, was die Auswirkungen ihres Urteils sind. Zudem äußere ich meine masive verwunderung (auf Basis der mir bekannten Informationen), wieso es zu einer Verurteilung gekommen ist. Auf Basis meiner heutigen Informationen über den Fall würde ich als Betroffener das Urteil anfechten.

..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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