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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
| Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 778213 | ||
| Datum | 02.12.2013 16:10 MSG-Nr: [ 778213 ] | 3983 x gelesen | ||
Geschrieben von Martin D. Konsequenz: Video - Überwachung in den RTW`s Oder ggf Kombination aus beiden, also eine Kamera, die die Besatzung selber einschalten kann wenn sie will, also zB wenn es aufgrund der Situation nicht anders geht als alleine hinten einzusteigen? So hat es das Personal selber in der Hand ein entlastendes Beweismittel zu haben und der Arbeitgeber muss sich nicht uU vorwerfen lassen seine Mitarbeiter zu überwachen. Wenn die Kamera läuft muss natürlich die Videoanlage manipulationssicher aufzeichnen usw. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | ||||
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