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| Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
| Thema | Berliner Sanitäter zu Haftstrafe verurteilt | 18 Beiträge | ||
| Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 778207 | ||
| Datum | 02.12.2013 15:06 MSG-Nr: [ 778207 ] | 4261 x gelesen | ||
Geschrieben von Volker L. Kann die Tat nicht zweifelsfrei bewiesen werden, sollte der Rechtsgrundsatz gelten "im Zweifel für den Angeklagten". Geschrieben von http://www.tagesspiegel.de/berlin Er hatte auf einen Freispruch gehofft. Dabei setzte er auch auf die Aussagen von zwei Kollegen. Sie erklärten, sie hätten während der Fahrt durch ein Fenster in den hinteren Teil des Rettungswagen sehen können. Es sei in den wenigen Minuten nichts Auffälliges gewesen. Für die Richter war das nicht überzeugend. Klingt für mich schon etwas seltsam wenn die Richter erklären: Für die Richter war das nicht überzeugend Geschrieben von Volker L. Ich persönlich habe rein "praktische Schwierigkeiten" mir vorzustellen wie die vorgeworfene Tat in der Praxis während der Fahrt durchgeführt worden sein soll und ohne das die restliche RTW-Besatzung dies bemerkt haben soll. Was für mich die Sache nicht plausibler macht im Sinne das Urteils. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) | ||||
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