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RubrikEinsatz zurück
ThemaSchweiz: Feuerwehrleute löschten unter Alkohol19 Beiträge
AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg778025
Datum28.11.2013 12:46      MSG-Nr: [ 778025 ]4725 x gelesen
Infos:
  • 29.11.13 DJF: "Null-Promille-Helden"

  • Nunja, ich denke, das die Wirkungen von Alkohol auf die sensorischen und motorischen Fähigkeiten des Menschen ausreichend erforscht sind.

    Bereits bei 0,3 Promille treten eine leichte Verminderung der Sehleistung, die Verlängerung der Reaktionszeit auf optische und akustische Reize und die Verminderung der manuellen Geschicklichkeit,
    z. B. erkennbar in Form von Schriftveränderungen, auf. Das Unfallrisiko im Straßenverkehr verdoppelt sich.

    Bei 0,5 Promille sind bereits eine deutliche Verminderung der Sehleistung und der Reaktionsfähigkeit, gepaart mit einer Einschränkung des Hörvermögens und der Einschränkung der Konzentrationsfähigkeit zu beobachten. Das Unfallrisiko im Straßenverkehr verdreifacht sich.

    Bei 0,8 Promille sind Konzentrationsfähigkeit und Sehvermögen bereits stark eingeschränkt, die Reaktionsfähigkeit ist auf ca. 30 - 35 % gesunken. Auch können erste psychomotorische Störungen auftreten. Das Unfallrisksio im Straßenverkehr verfünffacht sich.

    Die Entscheidung, ob einsatzfähig oder nicht, muss jeder mit sich selbst ausmachen. Die verantwortlichen Führungskräfte sind aber gefordert, Mitarbeiter, die (z.B. aufgrund ihrer Alkoholisierung) erkennbar nicht in der Lage sind, ihren Einsatzauftrag zu erfüllen oder für sich oder für andere eine Gefahr darstellen, aus dem Tätigkeitsbereich zu entfernen.

    Die im Artikel beschriebenen Verharmlosungen von Meier und Eberle halte ich für den falschen Weg.

    Ich möchte niemandem sein Bierchen oder Whiskey oder Cocktail absprechen - aber ich muss mir als Einsatzkraft bewusst sein, welches Risiko ich damit für mich und für diejenigen, die auf meine Hilfe hoffen und vertrauen, eingehe.

    Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.KatS-Handbuch.de
    www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    Geändert von Udo B. [28.11.13 12:46] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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