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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bewerbung bei FFW abgelehnt // Jahr 2013 ![]() | 67 Beiträge | ||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 777074 | ||
Datum | 13.11.2013 15:47 MSG-Nr: [ 777074 ] | 17498 x gelesen | ||
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Servus, Geschrieben von Rainer K. Die in alter preußischer Tradition gehaltenen Brandschutzgesetze einiger Länder kennen einen sehr besonderen Status der Freiwilligen Feuerwehr: ganz sicher nicht preußisch, aber auch ein besonders Gesetz, das BayFwG. Auf alle Fälle haben wir da den Schmarrn nicht drin, dass die Mitgliederversammlung die Aufnahme bestätigen muss, geschweige denn der Freisfeuerwehrverband. Und da werden wir als hinterwäldlerisch angeschaut. Bei uns wird der Anwärter im Namen der Gemeinde vom 1. Kommandanten als deren Verteter in die Feuerwehr aufgenommen. Wie es dann im Feuerwehrverein ausschaut, der übrigens auch in Bayern nicht obligatorisch ist, das steht in der Satzung. Übrigens verstehe ich bis heute nicht, wie GF von der Mannschaft gewählt werden können. Wer den meißten Schnaps zahlt, der kreigt dann ein Amt, oder? Und dann immer wieder über die Bayern und ihre Vereine herziehen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | ||||
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